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Protokoll der Jahreshauptversammlung 2023

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2023
Verfasst am 13. März 2023
Datum: 12.03.2023
Ort: Vereinsheim, FC Straberg, Mühlenbuschweg 93
Beginn: 17:35 Uhr
Ende: 19:30 Uhr
Teilnehmer: siehe Teilnehmer-Liste
Protokollführer: Harald Euwens

1 ERÖFFNUNG UND BEGRÜSSUNG

Der Vorsitzende Frank Hofer eröffnet die Sitzung und begrüßt die 50 anwesenden Mitglieder, inklusive besonderer Begrüßung des Ehrenvorsitzenden Gerd May sowie der Ehrenmitglieder und des ältesten Teilnehmers Paul Junker. Er stellt fest, dass frist- und formgerecht eingeladen wurde. Die Versammlung ist nach den §§ 12 und 22 der Satzung beschlussfähig. Die Tagesordnung wurde per Aushang und Veröffentlichung in der „Neuß-Grevenbroicher-Zeitung“ sowie dem „Rheinischen Anzeiger“ bekannt gegeben. Es gab keine Ergänzungs- oder Änderungswünsche zur Tagesordnung. Es wird den Verstorbenen des Vereins gedacht.

2 GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 24.04.2022

Das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung 2022 wurde im Vorfeld der aktuellen Versammlung auf der Homepage „www.fc-straberg.de“ veröffentlicht. Die Versammlungsteilnehmer bestätigen einstimmig, dass eine Verlesung nicht erforderlich sei. Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt.

3 BERICHT DES VORSITZENDEN (FRANK HOFER)

Frank Hofer berichtet über die zurückliegende Zeit seit der letzten Jahreshauptversammlung. Er würdigt die erfolgreichen Veranstaltungen im vergangenen Jahr (Tage des Fußballs, 6-Pfoten-Lauf, Junioren-Adventsfeier, der FCS-Weihnachtsbus, Crosslauf) trotz der Herausforderungen, die die Pandemie mit sich brachte. Der Verein hat sich mit dem Dienstleister "Fan 12" zusammengetan, um kreative Angebote mit den Emblemen und Logos des Vereins zu erstellen und über die Webseite anzubieten. Frank Hofer erwähnt die Ergebnisse einer kürzlich durchgeführten Umfrage unter den Clubmitgliedern und spricht über die Verhandlungen mit der Stadt über die Reparatur der Clubeinrichtungen. Er äußert seine Unzufriedenheit über die Verzögerung bei der Renovierung der Duschen, Kabinen und Büroräume. Er hat aber Gespräche mit politischen Vertretern aufgenommen, um das Projekt voranzutreiben. Der Verein plant, auf dem Sportplatz einen Defibrillator zu installieren und einen neuen Spielplatz für Kinder anzulegen. Eine Chronik zur Vereinsgeschichte ist in Vorbereitung. Der Ehrenvorsitzende Gerd May zeichnet sich federführend verantwortlich. Diese soll bis Mitte des Jahres fertiggestellt sein.

Zum Abschluss bedankt sich Frank Hofer bei allen Unterstützern des Vereins, expliziter Dank geht an Robert Schiefer für die Mitgliederverwaltung und an die Vereinsheimpächter Dagmar und Scheng Schwabach.

4 BERICHT DES GESCHÄFTSFÜHRERS (Berthold mertes)

Berthold Mertes bedankt sich für das Vertrauen, dass ihm von Vereinsseite entgegengebracht wurde und freut sich auf die erste Mitgliederversammlung in seiner Funktion als Geschäftsführer. Er berichtet über die Mitgliederentwicklung, die sich insgesamt positiv entwickelt hat. Der Bereich Breitensport wurde aktuell dem Fußballverband Niederrhein angegliedert, da der Leichtathletikverband höhere Mitgliedsbeiträge verlangt ohne besondere weitere Leistungen für diesen Bereich. Dadurch ergibt sich aktuell folgende Verteilung der Mitglieder:

Fußball/ Breitensport: 825 (213 < 18 Jahre, 612 ≥ 18 Jahre)

Leichtathletik: 162 (104 < 18 Jahre, 58 ≥ 18 Jahre)

Summe: 987

Der Höchststand an Mitgliedern wurde im Jahr 2016 mit 1189 erreicht, danach leicht sinkend mit einem leichten „Corona-Knick“, jedoch mit wieder steigenden Mitgliederzahlen im Jahr 2022. Durch die neue Mitgliederverwaltungssoftware wurde zudem eine „Bereinigung“ durchgeführt. Als Ziel für das Jahr 2023 wird die Überschreitung der 1000-Mitglieder-Grenze anvisiert.

Der Verein freut sich in diesem Jahr wieder größere Veranstaltungen durchführen zu können. So werden für das Wochenende 01./02. September 2023 folgende Laufevents geplant: Freitag 01.09.: Drittelmarathon (Neuausrichtung des Volkslaufs), Samstag 02.09.: 6-Pfoten Lauf

5 BERICHT DER ABTEILUNG BREITENSPORT (harald euwens)

Im letzten Jahr konnte der Bereich Breitensport größtenteils wieder auf die Vor-Corona Belegungszeiten in den beiden Turnhallen in Straberg wechseln. Positiv aus Vereinssicht: Es konnten neue Übungsleiter*innen gewonnen werden und auch einige neue Mitglieder, die am vielfältigen Angebot im Bereich Breitensport teilnehmen. Hervorzuheben ist hier z.B. das Angebot für Kinder im Bereich Basketball, das seit November immer montags in der Turnhalle des Norbert Gymnasiums Knechtsteden angeboten wird.

Im Schwimmbad des Norbert Gymnasiums Knechtsteden werden ebenfalls wieder die gleichen Kurse wie vor der Coronazeit angeboten. Da durch die erhöhten Energiekosten jedoch die Beiträge gestiegen sind, die für die Nutzung ans NGK bezahlt werden müssen, wurden zum 01. Januar 2023 die Aquafitness-Kurse für Erwachsene in ein Kursformat umgewandelt. Dies bedeutet, dass Teilnehmer zusätzliche halbjährliche Kursgebühren bezahlen müssen. Wichtig für uns als Verein: Für die Kinder, die am Schwimmangebot mit Eli und Jochen teilnehmen, müssen keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden, dieses Angebot ist weiterhin durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

Ein besonderer Dank geht noch an Josef Schoos, der auch weiterhin immer mit Rat und Tat zur Seite steht.

6 BERICHT DER ABTEILUNG Leichtathletik (bodo federwisch)

Bodo Federwisch berichtet, dass im Bereich Leichtathletik wieder mit der Teilnahme an Wettkämpfen gestartet wurde, auch die Zusammenarbeit mit der Grundschule Straberg wurde fortgesetzt, z.B. durch Unterstützung bei den Bundesjugendspielen. Ein Highlight war die Durchführung des Jubiläums-Crosslaufs (25 Jahre) im Januar 2023, zu dem insgesamt ca. 250 Teilnehmer antraten. Ein besonderer Dank geht an die Fußballabteilung, die die Teilnahme der Spieler am Crosslauf für die Vorbereitung der Rückrunde genutzt hat. Als neuer Übungsleiter konnte Günter Schiemann gewonnen werden, der aktuell eine Gruppe von LaufanfängerInnen betreut.

7 BERICHT DER ABTEILUNG FUSSBALL SENIOREN (FRANK NEUEN)

Frank Neuen, Abteilungsleiter Fußball Senioren, gibt folgende Informationen zur Entwicklung der Abteilung seit der letzten Versammlung:

Die zweite Mannschaft des FC Straberg erreichte am Ende der Saison 2021/22 den zweiten Tabellenplatz in der Kreisliga C Gruppe 1 mit einem Saisonergebnis von 20 Siegen, 3 Unentschieden und 3 Niederlagen. Derzeit belegt das Team den achten Tabellenplatz mit 3 Siegen, 3 Unentschieden und 7 Niederlagen und hat aufgrund einiger Abgänge und Verletzungen einen reduzierten Kader. Der Trainer der zweiten Mannschaft hat sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt und wurde durch den Co-Trainer ersetzt. Die Mannschaft bemüht sich, in der laufenden Saison noch neue Spieler zu gewinnen, und der Co-Trainer hat sich bereit erklärt, auch in der nächsten Saison als Trainer zur Verfügung zu stehen.

Die erste Mannschaft des FC Straberg belegte am Ende der Saison 2021/22 ebenfalls den zweiten Tabellenplatz in der Kreisliga B Gruppe 2 und hat derzeit gute Chancen, in die Kreisliga A aufzusteigen. Die Trainer leisten gute Arbeit, obwohl es einige verletzungsbedingte Ausfälle gibt und der Fitnesstrainer sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen musste. Die Personalsituation der Mannschaft ist gut, könnte aber besser sein, und es gab einige Abgänge in der Winterpause.

Der FC Straberg veranstaltet im Juni 2023 die "Tage des Fußballs", einschließlich eines Schützenturniers, Turnieren für Junioren und Senioren sowie des "Toni May Gedächtnisturniers" der Senioren um den "Klöre Tünn Pokal". Wenn die Mannschaft in die Kreisliga A aufsteigt, wird das Aufstiegsteam auf dem Clubhausbalkon gefeiert.

8 BERICHT DER ABTEILUNG FUSSBALL JUNIOREN (wolfgang narozny)

Die Fußball-Jugendabteilung der JSG Straberg/Delhoven hat in der Saison 2022/2023 insgesamt elf Jugendmannschaften, von der A-Jugend bis zur F3-Jugend. Die F2 (Jahrgang 2015) wurde aufgrund der Mannschaftsgröße in zwei Mannschaften aufgeteilt. Die 2016er/2017er- sowie die 2018er-Mannschaft nehmen an Freundschaftsspielen und/oder Turnieren teil. Die A-, B-, und C-Jugend haben sich für die jeweilige Leistungsklasse qualifiziert. Das Pfingstzeltlager fand nach zwei Jahren coronabedingter Pause wieder statt und die neu organisierte Junioren-Adventsfeier war erfolgreich und wird in diesem Jahr wiederholt.

9. BERICHT DER ABTEILUNG FUSSBALL ALTE HERREN (Wolfgang ullrich)

Der Vorsitzende der „Alten Herren“, die eine Spielgemeinschaft mit dem FC Delhoven bilden, gibt einen kurzen Bericht über das vergangene Jahr. Im Jahr 2022 konnte das Spiel in der 1. Runde des Pokals gewonnen werden, das Spiel in der 2. Runde wurde jedoch leider verloren. Man habe an der 100-Jahr-Feier des FC Delhoven teilgenommen, gemeinsam ein Familienfest gefeiert und einen Ausflug organisiert. Aktuell werden weitere Spieler gesucht, d.h. alle, die Interesse am Fußball haben und über 30 Jahre alt sind, sind herzlich eingeladen, mittwochs um 19:00 Uhr am Training teilzunehmen.

10. BERICHT DES KASSIERERS (Wolfgang golder)

In Vertretung für den Kassierer Christan Ehlert gibt Wolfgang Golder einen Überblick über die finanzielle Situation des Vereins im Geschäftsjahr 2022.

Gesamteinnahmen X

Mitgliedsbeiträge X

Zuschüsse und Fördermittel X

Sponsoring und Spenden X

Weitere Einnahmen X

Gesamtausgaben X

Überschuss Geschäftsjahr 2022 in Höhe von X.

Dementsprechend hat sich der Kassenbestand bzw. die liquiden Mittel von X €  zum Jahresanfang auf X € zum Jahresende erhöht.

Damit ist der FC Straberg finanziell weiterhin grundsolide aufgestellt und in der Lage das Sportangebot weiter auszubauen.

11. BERICHT DER KASSENPRÜFER (Kai sengenberger)

Die Kassenprüfung erfolgte am 06.03.2022 im Beisein von Christian Ehlert und Frank Hofer durch Kai Sengenberger und Fabian Kollenbroich.

Alle Belege waren ordnungsgemäß vorhanden. Die Kassenprüfer attestieren Christian Ehlert eine ordentliche und einwandfreie Führung der Kasse.

12. ENTLASTUNG DES KASSIERERS UND DES VORSTANDES.

Kai Sengenberger beantragt die Entlastung des Kassierers und des Vorstands. Der Antrag auf Entlastung wurde einstimmig angenommen. Im Namen der Kassenprüfer bedankt sich Frank Hofer bei Christian Ehlert für die geleistete Arbeit.

13. neuwahl KASSENPRÜFER (Frank Hofer)

Frank Hofer erwähnt, dass Fabian Kollenbroich im nächsten Jahr noch die Rolle des Kassenprüfers ausüben wird. Als zweiter Kassenprüfer wird Armin Breuer vorgeschlagen, es gibt keine weiteren Vorschläge. Armin Breuer wird einstimmig gewählt, er nimmt die Wahl an. Kassenprüfer im nächsten Jahr sind damit Fabian Kollenbroich und Armin Breuer.

Wahl des Ersatzkassenprüfers:

Vorschläge: Paul Mertes, Wolfgang Ullrich, Eric Kruchen (lehnt ab)

Wahl: Paul Mertes 28 Stimmen, Wolfgang Ullrich: 13 Stimmen

Ersatzkassenprüfer ist damit Paul Mertes, er nimmt die Wahl an.

14. SATZUNGSÄNDERUNG §§ 2 - 22 DER SATZUNG (johannes stürmer, Frank hofer)

Der Vorstand schlägt der Versammlung eine Änderung der Satzung (§§2-22) vor. Die Änderungen werden anhand einer Powerpoint-Präsentation von Johannes Stürmer ausführlich erläutert. Die zur Abstimmung stehende Satzung ist in der Anlage beigefügt. Fragen aus der Versammlung werden beantwortet und geklärt.

Der Vorsitzende stellt die vorgeschlagene Satzungsänderung zur Abstimmung.

Der Satzungsänderung wird von der Versammlung einstimmig angenommen und wird gültig mit der Eintragung beim Amtsgericht.

15. EHRUNG LANGJÄHRIGER und verdienter MITGLIEDER (Frank hofer)

Folgende Jubilare werden für 25 Jahre Mitgliedschaft geehrt:

  • Nicole Blank
  • Sarah Neuen
  • Peter Fiedler (nicht anwesend)
  • Ulli Knoben (nicht anwesend)
  • Maria Korte (nicht anwesend)
  • Brunhilde Thomas (nicht anwesend)
  • Philipp Blank
  • Iris-Christine Willmann
  • Kristina Welter
  • Alesch Antropius
  • Anna Reisert (nicht anwesend)


Folgender Jubilar wird für 50 Jahre Mitgliedschaft geehrt:

  • Manfred Heinen, der gleichzeitig ein wichtiger Sponsor des Vereins ist

Zum Abschluss wird Paul Junker, der seit 50 Jahren als Übungsleiter für den Verein tätig ist, von Herbert Schumacher, dem Geschäftsführer des Fußball-Kreisverbandes, mit der goldenen Verdienstnadel des Fußballverbandes Niederrhein ausgezeichnet.

16 VERSCHIEDENES

Die kommenden Aktivitäten werden vorgestellt:

16.-18.06.2023: Tage des Fußballs

01.09.2023: Wiederaufnahme des beliebten Volkslaufs, u.a. in Form eines Drittel-Marathons (14,065 km) zur idealen Vorbereitung auf den vier Wochen später stattfindenden Köln-Marathon.

02.09.2023: 6-Pfoten-Lauf

  

Protokollführer 

Vorsitzender 

Geschäftsführer 

Kassierer 

Harald Euwens  

 Frank Hofer 

 Berthold Mertes

Christian Ehlert 

 

Anlage zu TOP 14 "Satzungsänderung“, zur Abstimmung gebrachter Satzung:

Satzung des FC Straberg 1968 e.V.

A. Allgemeines

  • 1 - Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr, Farben
  • Der im Jahre 1968 gegründete Verein führt den Namen: Fußballclub Straberg 1968 e.V. (abgekürzt: FC Straberg 1968 e.V.).
  • Der Verein hat seinen Sitz in Dormagen – Straberg und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Neuss unter der Nummer 948 eingetragen.
  • Das Geschäftsjahr läuft vom 01.01. bis 31.12.
  • Die Vereinsfarben sind Rot / Weiß / Schwarz.

  • 2 – Zweck des Vereins
  • Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insb. des Fußballsports, der Leichtathletik und des allgemeinen Breitensports.
  • Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  • Entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports;
  • Die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes;
  • Die Durchführung von und Teilnahme an sportspezifischen und auch übergreifenden Sport- und Vereinsveranstaltungen;
  • Die Beteiligung an Turnieren und Vorführungen, sportlichen Wettkämpfen;
  • Die Durchführung von allgemeinen Jugendveranstaltungen und Jugendmaßnahmen;
  • Aus- und Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Trainern und Helfern;
  • Maßnahmen und Veranstaltungen zur Erhaltung und Förderung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohlbefindens.

  • 3 – Gemeinnützigkeit
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  • Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins dürfen nur zu satzungsmäßigen Zwecken verwendet werden.
  • Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Der Verein wendet sich gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  • Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsvermögen.
  • 4 Verbandsmitgliedschaft
  • Der Verein ist Mitglied
  • im Kreissportbund
  • im Fußballverband Niederrhein e.V.
  • im Leichtathletikverband Nordrhein e. V.
  • Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der Verbände nach Absatz 1 als verbindlich an.

B. Vereinsmitgliedschaft

  • 5 - Erwerb der Mitgliedschaft
  • Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden.
  • Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Die Aufnahme in den Verein setzt voraus, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, eine Einzugsermächtigung zu erteilen und die Satzung anzuerkennen.
  • Der Aufnahmeantrag einer minderjährigen Person ist von dem (den) gesetzlichen Vertreter (n) zu stellen. Bei Minderjährigen verpflichten sich der (die) gesetzliche(n) Vertreter mit dem Aufnahmegesuch für die Beitragsschulden der minderjährigen Person aufzukommen.
    Der Aufnahmeantrag einer beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Person ist von dem/den gesetzlichen Vertreter (n) zu stellen. Die gesetzlichen Vertreter eines beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Person verpflichten sich mit dem Aufnahmegesuch für die Beitragsschulden ihrer Schutzbefohlenen aufzukommen.
  • Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss.
  • Die Eintragung in das Mitgliederverzeichnis begründet die Mitgliedschaft des Antragstellers rückwirkend zum Datum des Aufnahmeantrages. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils gültigen Fassung an.
  • Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
  • 6 - Arten der Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

  • ordentlichen Mitgliedern, nämlich:
  • aktive Mitglieder
  • passive Mitglieder
  • außerordentliche Mitglieder, nämlich: jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren.

Nur ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht.


  • 7 - Beendigung der Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt (Kündigung) oder Ausschluss.
  • Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand (postalisch oder per E-Mail an die offizielle, aktuelle Adresse für Mitgliederwesen). Der Austritt kann zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 30.11. des Jahres erklärt werden, ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand per Beschluss.
    Ausschließungsgründe sind insbesondere:
  • Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen, insbesondere Nichtzahlung des Beitrages für mehr als 6 Monate trotz vorausgegangener Mahnung;
  • Nichtbefolgung von Anordnungen der Vereinsleitung
  • gröblicher Verstoß gegen die Zwecke des Vereins, gegen die Vereinskameradschaft oder gegen die Satzung
  • schwere Schädigung des Ansehens oder der Belange des Vereins und unsportliches Verhalten.
  • Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied ausreichend Gelegenheit zu einer Rechtfertigung zu geben. Eine Anrufung des geschäftsführenden Vorstandes kann erfolgen.
  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.

C. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • 8 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.

Der Vereinsbeitrag wird auf Vorschlag des Gesamtvorstandes durch die Mitgliederversammlung festgesetzt, desgleichen die Höhe einer zu zahlenden Aufnahmegebühr.

Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Im Jahr der Aufnahme in den Verein ist der gesamte Jahresbeitrag unabhängig vom Aufnahmedatum geschuldet. Über Stundung oder Erlass von Vereinsbeiträgen im Einzelfall entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

  • 9 - Strafen, Schadenersatz

Der Vorstand ist berechtigt, gegen Mitglieder Strafmaßnahmen zu verhängen und für den durch ein Mitglied verursachten Schaden Ersatz zu verlangen.

D. Die Organe des Vereins

  • 10 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
    • ordentliche Mitgliederversammlung
    • außerordentliche Mitgliederversammlung,
  • der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB
  • der Gesamtvorstand.
  • 11 – Vergütung der Organmitglieder

Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitgliederversammlung kann aber bei Bedarf und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse beschließen, dass Vereins- und Organämter gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG (Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden.

  • 12 - Die ordentliche Mitgliederversammlung
  • Mindestens einmal im Jahr hat der geschäftsführende Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
  • Diese Mitgliederversammlung wird vom geschäftsführenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch Bekanntmachung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Bekanntmachung erfolgt durch öffentlichen Aushang im Infokasten am Eingang zum Sportplatz und durch Veröffentlichung auf der offiziellen Homepage (fc-straberg.de) des Vereins sowie im Rheinischen Anzeiger Dormagen. Die Tagesordnung setzt der geschäftsführende Vorstand durch Beschluss fest.
  • Die Mitgliederversammlung fasst grundsätzlich nur Beschlüsse über Anträge, die auf der Tagesordnung stehen. Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt, bis spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin beim geschäftsführenden Vorstand schriftlich zu beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden (postalisch oder per E-mail an die offizielle, aktuelle Vereins-E-Mail-Adresse des 1. Vorsitzenden, für die Frist gilt das Eingangsdatum).
  • Außerhalb der Tagesordnung in einer Mitgliederversammlung gestellte Anträge gelangen nach Erledigung der Tagesordnung zur Entscheidung, wenn die Dringlichkeit eines Antrages vorher von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen wird. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.
  • Anträge auf Satzungsänderung können nur zur Entscheidung gelangen, wenn diese mit der Einladung bekannt gemacht wurden und die Anträge in der Tagesordnung aufgeführt werden.
    Ein Antrag von Mitgliedern auf Satzungsänderung muss vor der Einladung einer ordentlichen Mitgliederversammlung dem geschäftsführenden Vorstand (postalisch oder per E-Mail an die offizielle, aktuelle Vereins-Emailadresse des Vorsitzenden) schriftlich eingereicht werden. Dieser Antrag muss dann vom geschäftsführenden Vorstand zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gesetzt werden.
  • Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes, geleitet. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
  • Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 ordentliche Mitglieder anwesend sind.
  • Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn dies von mindestens 1/5 der erschienenen Stimmberechtigten verlangt wird.
  • Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden - sofern die Satzungen nichts anderes vorschreiben - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet.
  • Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  • 13 - Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist unter anderem für folgende Vereinsangelegenheiten zuständig:

  • Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstands;
  • Entgegennahme der Kassenprüfberichte;
  • Entlastung des geschäftsführenden Vorstands;
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstands;
  • Wahl der Kassenprüfer;
  • Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins;
  • Beschlussfassungen über eingereichte Anträge;
  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages.

9. Gründung, Aufhebung oder Veränderungen von Abteilungen

10. Entscheidungen über die Mitgliedschaft in Sportverbänden

  • 14 – Die außerordentliche Mitgliederversammlung
  • Der 1. Vorsitzende oder der geschäftsführende Vorstand sind jederzeit berechtigt und auf schriftlich begründeten Antrag von mindestens einem Viertel aller ordentlichen Mitglieder verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Für die Einberufung genügt es, wenn die Bekanntgabe eine Woche vor dem Versammlungstermin erfolgt.
  • Die Bestimmungen der ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 12 der Satzung gelten sinngemäß auch für die außerordentliche Mitgliederversammlung.
  • 15 – Der geschäftsführende Vorstand
  • Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
  • dem 1. Vorsitzenden,
    • dem Geschäftsführer und
    • dem Kassierer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.

  • Die Bestellung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt einzeln.
  • Scheidet ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes während der Amtszeit aus, so ist baldmöglichst eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die für den Ausgeschiedenen eine Neuwahl vornimmt.
  • 16 - Die Zuständigkeit des geschäftsführenden Vorstandes
  • Aufgabe des geschäftsführenden Vorstandes ist die Leitung und Geschäftsführung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Die Geschäftsverteilung innerhalb des geschäftsführenden Vorstandes bestimmt dieser durch Beschluss.
  • Insbesondere obliegt dem geschäftsführenden Vorstand die Geschäftsleitung des Vereins, die Aufsicht über die Kassenverwaltung und das Vereinsvermögen sowie die Durchführung der Mitgliederversammlungsbeschlüsse.
  • Dem Vorsitzenden obliegt insbesondere die Gesamtleitung des Vereins. Er beruft und leitet die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.
  • Dem Geschäftsführer obliegt insbesondere die Geschäftsführung des Vereins.
  • Der Kassierer verwaltet insbesondere das Vereinsvermögen und die Vereinskasse. Er ist zur ordnungsgemäßen Buchführung über alle Einnahmen und Ausgaben verpflichtet und hat der Jahreshauptversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten, sowie diesen nebst Belegen den Kassenprüfern vorzulegen. Er ist zur lnempfangnahme aller Zahlungen berechtigt.
  • Der geschäftsführende Vorstand kann durch Beschluss dem Kassierer die Befugnis übertragen, über die Aufnahme von Mitgliedern zu entscheiden. Weiter kann der geschäftsführende Vorstand eine weitere Person (z.B. Beisitzer aus dem Gesamtvorstand) bestellen, die den Kassierer in dieser Aufgabe unterstützt.
  • 17 - Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstandes
  • Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstands. Diese Sitzungen werden in der Regel im Voraus durch Vorstandsbeschluss terminiert bzw. nach Bedarf vom Vorsitzenden einberufen. Im letzten Fall haben die Einladungen schriftlich zu erfolgen.
  • Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes anwesend sind.
  • Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes haben in der Sitzung des Vorstandes je eine Stimme. Vorstandsbeschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
  • Die Vorstandsbeschlüsse werden vom Geschäftsführer oder einem von diesem beauftragten Beisitzer schriftlich niedergelegt und vom Vorsitzenden und Geschäftsführer unterzeichnet.
  • 18 – Der Gesamtvorstand
  • Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus
  • dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 15 der Satzung,
  • Beisitzern,
  • den Abteilungsleitern sowie maximal einem weiteren Abteilungsvertreter
  • Die Bestellung der Beisitzer erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt en bloc.
  • Die Aufgaben des Gesamtvorstandes werden zu Beginn der Amtszeit durch den geschäftsführenden Vorstand festgelegt.
  • Die Sitzungen des Gesamtvorstandes werden durch den Vorsitzenden einberufen. Diese Sitzungen werden in der Regel im Voraus durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes terminiert bzw. nach Bedarf vom Vorsitzenden einberufen. Im letzten Fall haben die Einladungen schriftlich zu erfolgen. Der Vorsitzende leitet die Gesamtvorstandssitzungen, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
  • Jedes Mitglied des Gesamtvorstandes hat in der Sitzung des Gesamtvorstandes je eine Stimme. Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Gesamtvorstandmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Gesamtvorstandes werden mit 2/3 Stimmenmehrheit gefasst.
  • Über die Gesamtvorstandssitzung und die Beschlüsse wird vom Geschäftsführer oder einem von diesem beauftragten Vorstandsmitglied ein Protokoll angefertigt und vom Vorsitzenden und Geschäftsführer unterzeichnet.

 

  • 19 Abteilungen
  • Der Verein ist untergliedert in folgende Abteilungen:
  • Fußballabteilung Senioren/ Seniorinnen
  • Fußballabteilung Jugend
  • Leichtathletikabteilung
  • Breitensportabteilung
  • Jede Abteilung wählt für die Dauer von drei Jahren einen Abteilungsleiter. Die Mitgliederversammlung bestätigen die Abteilungsleiter durch Beschluss. Die Bestätigung kann unter Angabe von Gründen abgelehnt werden. Die Mitglieder der Abteilung müssen dann erneut einen Abteilungsleiter wählen. In diesem Fall kann eine vorläufige Bestätigung der Abteilungsleitung bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung durch den geschäftsführenden Vorstand erfolgen.
  • Die Abteilungen geben sich eine Abteilungsordnung. Die Abteilungsordnung bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes.

E. Sonstige Bestimmungen

  • 20 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer und einen Ersatzkassenprüfer. Diese dürfen kein sonstiges Vereinsamt bekleiden.

Die Amtszeit der Kassenprüfer und des Ersatzkassenprüfers beträgt zwei Jahre. Sie haben jederzeit das Recht, die Kassengeschäfte des Vereins, insbesondere die Buchführung des Kassierers und die Vollständigkeit der Belege zu prüfen. Die Kassenprüfer prüfen einmal jährlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten der Mitgliederversammlung darüber einen Bericht.

  • 21 – Haftung des Vereins
  • Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger, deren Vergütung 500 Euro im Jahr nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber den Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Der Verein haftet gegenüber den Mitgliedern im Innenverhältnis nicht für fahrlässig verursachte Schäden, die Mitglieder bei der Ausübung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Schäden nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.
  • 22 – Satzungsänderung

Über eine Satzungsänderung entscheidet die Mitgliederversammlung, wenn der Antrag auf der Tagesordnung steht und entsprechende Anträge mit der Einladung bekannt gegeben wurden. (§ 12 Abs. 5 der Satzung). Zur Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltungen werden auch hier als ungültige Stimme gewertet.

F. Schlussbestimmungen

  • 23 - Vereinsauflösung
  • Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung, die mit den Fristen der ordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen ist, beschlossen werden. Zur Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 2/3 aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
  • Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vereinsvermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Dormagen, die es ausschließlich und unmittelbar für den Straberger Jugend- und Schulsport zu verwenden hat.
  • 24 - Gültigkeit dieser Satzung
  • Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am XX.YY.ZZZZ beschlossen.
  • Diese Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
  • Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit außer Kraft.

Dormagen – Straberg, den 12.03.2023

Vorsitzender 

                         Geschäftsführer

                         Kassierer 

Frank Hofer

    

                         Berthold Mertes

                         Christian Ehlert

Anfahrt

Adresse

Geschäftsstelle
Fußballclub Straberg 1968 e.V.
Mühlenbuschweg 93
41542 Dormagen

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