Leitfaden für die Durchführung von Fußballspielen auf der Sportanlage Straberg (Stand: 26.07.2020)
→Für jedes Spiel ist ein Hygienebeauftragter des Vereins benannt. Er gibt die nachstehenden Hinweise an die auf der Sportanlage anwesenden Personen weiter.
→Die Sportanlage ist in Zonen eingeteilt (siehe Bilder bzw. Skizzen). Die Zonen 1 und 2 dürfen nur von unmittelbar am Spielbetrieb beteiligten Personen betreten werden (Spieler/Trainer/Betreuer/Schiedsrichter/Hygienebeauftragter–nachfolgend Aktive genannt).
Für Zuschauer ist die Zone 3 vorgesehen.
→ Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands innerhalb der Zonen 2 und 3.
→Die Anwesenheitslisten zur Rückverfolgbarkeit der Gastmannschaft bzw. der Zuschauer sind vom Hygienebeauftragten im Clubheim abzugeben.
Hinweise für Aktive:
→Erläuterung der Zonen. →Hände sind in Sanitärbereichen draußen oder in den Kabinen zu waschen / desinfizieren.
→In den Kabinen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (die zu benutzenden Plätze sind markiert). Sollten mehr als 10 Personen in der Kabine sein, ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
→Die Duschen dürfen maximal von 4 Personen genutzt werden (siehe Markierung).
→Das Spielfeld ist ausschließlich über den Zugang am ehemaligen Kassenhaus zu betreten bzw. zu verlassen.
→Trainer/Ergänzungsspieler/Funktionsteam außerhalb des Spielfeldes haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
→Zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit sind Namen, etc. der Aktiven an den Hygienebeauftragten schriftlich weiterzugeben (interner Hinweis: die Heimmannschaft kann die Ankreuzliste aus dem Trainingsbetrieb nutzen).
Hinweise für Zuschauer:→Erläuterung der Zonen. →Zugang zur Zone 3 durch den Unterstand. Dort Eintragung in Anwesenheitsliste und Desinfizierung der Hände. Der Zuschauerbereich ist ausschließlich die Rasenfläche auf der rechten Seite des Platzes (Westseite).
→In Zone 3 ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
→Zugang zum Clubheim anhand des markierten Bereiches.